Unsere Statuten

An der Gründungsversammlung vom 16. Oktober 2008 anwesende Mitglieder:

Agnes Casanova, Alphons Küng, Gerlinde Küng, Kristin Lamprecht, Lore Nöthiger, Dorothee van Spyk, Katja Strässle, Andreas Zimmermann

1. Name und Sitz

„Mitenand läbe“ ist ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60 ff mit Sitz in Gebenstorf.

2. Zweck

Der Verein „mitenand läbe“ setzt sich insbesondere für die Integration älterer Menschen ins Dorfleben ein. Er unterstützt die Gestaltung von Aktivitäten zur Pflege der Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Senioren und Seniorinnen der Alterssiedlung und der PflegWohnGruppe Cherne.

2.1 Dachorganisation

Der Verein „mitenand läbe“ bildet die Dachorganisation für verschiedene Teilprojekte, als deren Träger er auftritt. Seine Aufgaben bestehen demzufolge in der Verwaltung des Vereinsvermögens, der Koordination, Unterstützung und Begleitung der einzelnen Teilprojekte, die im Namen des Vereins durchgeführt werden.

Es sind dies Projekte und Aktivitäten

  • zur Integration verschiedener Generationen
  • zur Aktivierung von Seniorinnen und Senioren
  • zum Erbringen von Dienstleistungen an Seniorinnen und Senioren

Der Vorstand prüft die Eingaben für neue Aktivitäten und Projekte auf ihre Kompatibilität mit der Zweckbestimmung des Vereins.

3. Mittel

Die zur (Vor-)Finanzierung einzelner Aktivitäten notwendigen Mittel werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Legate und Einnahmen aus Projekten erbracht.

4. Mitgliedschaft

Wer mit den formulierten Zwecken des Vereins übereinstimmt und den Jahresbeitrag entrichtet, kann Mitglied werden. Ein- und Austritt sind jederzeit möglich und werden dem Vorstand schriftlich mitgeteilt. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.

5. Organisation

Die Organe des Vereins sind

  • Die Generalversammlung
  • Der Vorstand
  • Projektgruppen
  • Rechnungsrevisoren
5.1 Die Generalversammlung (GV)

Im ersten Quartal jedes Jahres findet die Generalversammlung der Mitglieder statt.

Sie hat folgende Kompetenzen:

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
  • Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern
  • Festlegen des Mitgliederbeitrags
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der RechnungsrevisorInnen
  • Abnahme der Tätigkeitsberichte

Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Für ordentliche wie ausserordentliche Generalversammlungen gilt eine Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen.

5.2 Der Vorstand

Der Vorstand wird von der Generalversammlung jeweils auf 2 Jahre gewählt und konstituiert sich selbst. Funktionen: Präsidium, Aktuariat, Kassenführung, Beisitz.

Er führt die Geschäfte des Vereins, verwaltet die Kasse und bewirtschaftet das Vereinslokal.

Zu seinen Aufgaben gehören weiter die Begleitung und Bewerbung von Projekten.

5.3 Projektgruppen

Für bestimmte Aktivitäten bilden sich autonome Projektgruppen.

Sie werden in ihren Unternehmungen vom Vorstand unterstützt, insbesondere im Zusammenhang mit Budget- und Terminplanung, sowie der Bewerbung von Projekten.

Erträge aus öffentlichen Anlässen oder Projekten fliessen in die Vereinskasse.

5.4 Rechnungsrevisionsstelle

Von der GV auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, prüfen 2 RechnungsrevisorInnen Rechnungen, Belege und Buchführung. Sie legen der GV einen schriftlichen Bericht vor und stellen Antrag auf Annahme / Ablehnung der Rechnung.

RechnungsrevisorInnen müssen nicht zwingend dem Verein angehören.

6. Haftung

Für die Verbindlichkeiten haftet der Verein ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen.

Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

7. Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung von 2/3 der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden.

Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen geht an die Gemeinde. Es ist für die Seniorenarbeit der Gemeinde bestimmt.

8. Inkraftsetzung

Die konstituierende Versammlung vom 16. Oktober 2008 setzt diese Statuten in Kraft undbestimmt gleichzeitig die personelle Besetzung der Vorstandsfunktionen.